Barrierefreiheit: wer muss, und was jeder tun kann
Seit Juni 2025 müssen bestimmte digitale Angebote barrierefrei sein. Für viele kleine Websites gilt die Pflicht nicht – sinnvoll sind die meisten Maßnahmen trotzdem.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es setzt eine EU-Richtlinie um und verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Für Websites wichtig ist vor allem der elektronische Geschäftsverkehr: Online-Shops und andere Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen können.
Eine reine Informationsseite, die ein Angebot vorstellt, ohne dass online ein Vertrag geschlossen wird, fällt nach verbreiteter Auffassung nicht unter die Pflicht. Die Abgrenzung ist im Einzelfall aber nicht immer eindeutig – etwa bei Online-Terminbuchungen mit Zahlung.
Wer ausgenommen ist
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Pflichten ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro hat. Private und Vereinsseiten ohne Verkauf an Verbraucher sind in der Regel ebenfalls nicht betroffen.
Woran sich Barrierefreiheit misst
Als technischer Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), in der Praxis die Stufe AA. Sie beschreiben, was eine Seite wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust macht. Die Anforderungen sind umfangreich, viele davon lassen sich aber mit einfachen Mitteln erfüllen.
Einfache Schritte für jede Website
- Kontrast: Dunkle Schrift auf hellem Grund, keine hellgraue Schrift auf Weiß. Kostenlose Kontrastprüfer zeigen, ob die Farben ausreichen.
- Schriftgröße: Fließtext nicht zu klein, und die Seite muss sich im Browser vergrößern lassen, ohne dass Inhalte verschwinden.
- Überschriften: eine echte Hauptüberschrift pro Seite, darunter logisch gegliederte Zwischenüberschriften – nicht nur fett gesetzter Text.
- Alternativtexte: Jedes inhaltlich wichtige Bild bekommt eine kurze Beschreibung (siehe Texte und Bilder).
- Linktexte: „Preisliste als PDF“ statt „hier klicken“.
- Tastatur: Alle Menüs und Formulare müssen sich mit der Tabulatortaste erreichen lassen, der aktuelle Fokus muss sichtbar sein.
- Formulare: Jedes Feld hat eine sichtbare Beschriftung, Fehlermeldungen erklären, was zu tun ist.
- Videos: Untertitel für gesprochene Inhalte.
Barrierefreiheit und Suchmaschinen
Viele Maßnahmen zahlen sich doppelt aus. Saubere Überschriften, beschreibende Linktexte und Alternativtexte helfen auch Suchmaschinen, eine Seite zu verstehen. Wer beides zusammen denkt, spart Arbeit – mehr dazu unter Gefunden werden.
Checkliste
- Prüfen, ob Ihre Website unter das BFSG fällt
- Kontraste und Schriftgrößen geprüft
- Saubere Überschriftenstruktur
- Alternativtexte und sprechende Linktexte
- Bedienung mit der Tastatur getestet
- Bei Pflicht: Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlicht